Allgemeines zum Domainrecht
Auch wenn das Internet frei und grenzenlos erscheint, gibt es bei der Registrierung von Domainamen einiges falsch zu machen. Leider kommt es immer häufiger vor, dass Domains z.B. aufgrund eines Verstosses gegen das Markenrecht abgegeben werden müssen.
Die Kosten für einen Rechtstreit um eine Domain können ausserdem enorm Hoch werden. Es empfiehlt sich daher, sich vor der Registrierung einer Wunschdomain mit den wichtigsten Aspekten des Domainrechts auseinander zu setzen.
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HINWEIS: In den folgenden Abschnitten finden Sie weiterführende Informationen und Links zum Domainrecht. Webhosting-ABC.de führt keinerlei Rechtsberatung durch. Wenn Sie anwaltliche Hilfe benötigen, eine konkrete Rechtsberatung oder aktuelle Urteile zum Domainrecht suchen, nutzen Sie bitte das Angebot der hier verlinkten Seiten.
Wer achtet darauf, dass Sie sich an das Domainrecht halten?
Das müssen in erster Linie Sie selbst tun! Nach den geltenden Registrierungsrichtlinien und -bedingungen der Vergabestellen für Domainnamen versichern Sie mit der Domainanmeldung, dass die von Ihnen gewünschte Domain die Rechte Dritter nicht verletzt. Zugleich übernehmen Sie das Haftungsrisiko für die Richtigkeit dieser Versicherung. Wenn Sie also (wissentlich oder nicht) gegen das Domainrecht verstossen, haben Sie als Domaininhaber die Folgen zu tragen.
Wenn Sie eine private Homepage betreiben wollen und sich für Ihren Familiennamen oder allgemeine Begriffe des täglichen Lebens als Domain (z.B. www.martin-mustermann.de / www.mein-haustier.at) entscheiden, ist die Gefahr recht gering, dass Sie mit dem Rechten Dritter kollidieren.
Doch Vorsicht! Wenn Sie zufällig genauso heissen wie eine Person des öffentlichen Lebens oder eine Berühmtheit, sollten Sie von der entsprechenden Domain keinen gebrauch machen, auch wenn dieser Name noch frei sein sollte. Es ist oft nur eine Frage der Zeit, bis der betroffene Promi "seine" Domain von Ihnen haben möchte...
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Wie prüfe ich ob eine Domain gegen das Markenrecht verstösst?
Wenn Sie gewerblich im Internet auftreten wollen, oder sich nicht wirklich sicher sind, ob Ihr Wunschname gegen das Domainrecht verstösst, sollten Sie vor der Registrierung einige Recherchen vornehmen:
Zum ersten sollten Sie feststellen, ob mit Ihrem Domainnamen identische oder ihm ähnliche Marken beim Patent- und/oder Markenamt eingetragen oder angemeldet sind. Dies lässt sich bei den Pateninformationszentren der Länder (www.dpma.de für Deutschland), über einen komerziellen Markenrecherchedienst oder mit Hilfe von Patent- bzw. Rechtsanwälten herausfinden.
Zum zweiten sollten Sie prüfen, ob mit Ihrem Domainnamen identische oder ihm ähnliche Firmen im Handelsregister eingetragen sind. Zum Teil werden entsprechende Recherchen bereits online angeboten; ansonsten geben auch die Industrie- und Handelskammern oder Rechtsanwälte Hilfestellung.
Zum dritten empfiehlt es sich, sämtliche weitere Recherchemöglichkeiten zu nutzen, wie etwa Suchmaschinen im Internet, Gewerberegister oder auch Branchenbücher. Insbesondere wenn Sie sich nicht sicher sind, sollten Sie sich anwaltlich beraten belassen. Das ist im Zweifel immer billiger, als hinterher vom Rechteinhaber in Anspruch genommen zu werden.
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Darf ich den Namen einer Stadt oder einer Gemeinde registrieren?
Es gibt mittlerweile eine ganze Reihe von Urteilen, welche die Inhaber von Domains mit solchen Namen verpflichtet haben, diese an die betreffende Stadt oder Gemeinde herauszugeben. Von solchen Domains sollten Sie also generell Abstand nehmen.
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